Der Energieausweis
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Ab dem 1.Juli 2008 haben Mietinteressenten die Möglichkeit, bei der „Trave“ die aktuellen Energieausweise aller bis einschließlich 1965 gebauten Gebäude einzusehen. Wir haben hier die wichtigsten Fragen zum neuen Energieausweis zusammengetragen und für Sie beantwortet:
 
 
 
 
 
 
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein standardisiertes Kurz-gutachten, das Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Kernstück ist eine farbige Skala von grün bis rot, auf der der individuelle Energie-verbrauchswert des Gebäudes angezeigt wird. Auch Nichtfachleute sollen so auf einen Blick erkennen können, wie viel Energie im betreffenden  Gebäude im Durchschnitt der Flächen aber auch im Vergleich zu anderen Gebäudetypen verbraucht wird.
 

 
Welches Gesetz schreibt den Energieausweis vor?
Der Energieausweis ist gesetzlich durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben, die am 1.Oktober 2007 in ihrer aktuellen Fassung in Kraft getreten ist. Die Regelungen zum Energieausweis finden sich in der EnEV in den Paragraphen 16 bis 21.
Für bis 1965 gebaute Gebäude müssen Eigentümer Energieausweise ab dem 1.Juli 2008 vorweisen können, für jüngere Gebäude erst zum 1.Januar 2009. Für Nichtwohngebäude schreibt der Gesetzgeber die Energieausweise erst zum 1.Juli 2009 vor. Für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude müssen auch in Zukunft keine Ausweise erstellt werden.
 
Was ist der Unterschied zwischen einem verbrauchsorientierten und einem bedarfsorientierten Energieausweis? Welchen Typ verwendet die „Trave“?
Der bedarfsorientierte Energieausweis (kurz Bedarfsausweis) basiert auf standardisierten Kennzahlen, die für die Bauweise, die vorhandene Gebäudehülle sowie die technische Ausstattung eines Gebäudes herangezogen werden. Der Energiebedarf wird daraus berechnet. Der Bedarfsausweis berücksichtigt aber nicht, in welcher klimatischen Region in Deutschland ein Gebäude liegt und wie viel Energie die Bewohner darin tatsächlich verbrauchen.
 
Der verbrauchsorientierte Energieausweis (kurz Verbrauchsausweis) weist dagegen den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes aus. Dazu werden die Verbrauchsdaten aus den drei letzten Jahren herangezogen und um besondere Witterungseinflüsse (z.B. besonders warme Winter) bereinigt.
 
Die „Trave“ verwendet ausschließlich den verbrauchsorientierten Energieausweis, da er genauer ist als der theoretisch berechnete Bedarfsausweis. Er spiegelt für Mietinteressenten besser den tatsächlich zu erwartenden Energieverbrauch wieder, seine Ergebnisse sind zudem leichter nachzuvollziehen. Alle Energieausweise der „Trave“ sind von Fachleuten des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen erstellt worden und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

Wie sieht der Energieausweis genau aus? Welche Information kann ich daraus entnehmen?
Der Energieausweis besteht aus fünf Seiten im Format DIN A4. Auf der Seite 1 finden sich allgemeine Informationen zum Gebäude und zum Aussteller des Ausweises. Die Seite 2  wird nur beim Bedarfsausweis ausgefüllt, während beim Verbrauchsausweis die Seite 3 die Wichtigste ist. Auf einer farbigen Skala wird der ermittelte Energieverbrauchskennwert angezeigt. Er wird in Kilowattstunden pro Jahr und qm Wohnfläche angegeben. Die Skala reicht von 0 bis über 400 kWh, zum besseren Vergleich werden einige typische Kennwerte für unterschiedliche Gebäudetypen angeführt. In einer Tabelle werden die gemeldeten Verbräuche der letzten drei Jahre angegeben, so dass die Berechnung gut nachvollziehbar ist. Auf Seite 4 werden die wichtigsten Begriffe erläutert und auf Seite 5 dem Gebäudeeigentümer Vorschläge zur Modernisierung unterbreitet.

Wer kann den Energieausweis bei der „Trave“ einsehen?
Der Energieausweis richtet sich ausschließlich an neue Mietinteressenten für eine Wohnung, nur diese können den Ausweis im Vermietungsbüro der „Trave“ auf Wunsch einsehen und erläutern lassen.

Kann die Miete gemindert werden, wenn das Gebäude einen weniger guten Energiewert hat?
Nein, der Energieausweis besitzt keine rechtliche Wirkung für einen bestehenden Mietvertrag. Er richtet sich auch nicht an Mieter, die bereits eine Wohnung bewohnen. Diese haben deshalb auch keinen gesetzlichen Anspruch, den Energieausweis einzusehen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir eine erweiterte Einsichtnahme aus arbeitsorganisatorischen Gründen auch nicht leisten können.
Der Energieausweis wird auch nicht Bestandteil eines neu abgeschlossenen Mietvertrages, er besitzt eine reine Informationsfunktion.

Werden die Kosten für die Anfertigung der Energieausweise auf die Miete oder die Nebenkosten umgelegt?
Nein, die Kosten für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweise für Hunderte eigener Gebäude trägt allein die „Trave“. Eine Umlage auf die Miete oder die Mietnebenkosten ist nicht möglich.
 
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