Genehmigungen
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Allgemeine Bestimmungen über Genehmigungen der Grundstücks-Gesellschaft »Trave« mbH:

a) Tierhaltung
Tierhaltung, insbesondere Hunde- und Katzenhaltung, ist genehmigungspflichtig. Kampfhunde bzw. Hunde mit ähnlichem Verhaltensmuster sowie große Hunde können grundsätzlich nicht genehmigt werden.

b) Veränderungen
Veränderungen, die Sie in Ihrer Wohnung vornehmen möchten (z.B. Neuverfliesung der Küche, Umgestaltung des Badezimmers, Verlegen von Parkett oder Laminat), sind zustimmungspflichtig. Bitten wenden Sie sich zuerst an den zuständigen Hauswart.

c) Antennen
Das Aufstellen bzw. Anbringen von Parabol- und anderen Antennen ist grundsätzlich untersagt, da in allen unseren Wohnanlagen eine ausreichende Programmversorgung gewährleistet ist.

d) Untervermietung
Eine Untervermietung ist genehmigungspflichtig.

e) Andere Nutzung
Eine andere Nutzung als die mietvertraglich vereinbarte kann nicht genehmigt werden.

Bitte bedenken Sie:
Die »Trave« kann nur dann Genehmigungen erteilen, wenn Belästigungen oder Beeinträchtigungen für Grundstück, Haus und andere Mieter ausgeschlossen werden können.

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