Wo Menschen mit unterschiedlichen Lebensgewohnheiten und Tagesabläufen zusammenleben, da kann es hin und wieder auch zu Spannungen kommen. Besonders die Themen Lärm, Hausreinigung und die Benutzung der Gemeinschaftsanlagen führen manchmal zu Uneinigkeiten zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern. Um hier für Klarheit zu sorgen, geben wir als Vermieter eine Hausordnung für unsere Wohnungsbestände vor, an denen sich das friedliche nachbarschaftliche Verhältnis in einem Wohnhaus orientieren sollte. Die Hausordnung ist ein Bestandteil des Mietvertrages und wird durch Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter wirksam. Als Verhaltensmaßstab schützt sie nicht nur die Mietparteien einer Hausgemeinschaft vor gegenseitigen Störungen sondern definiert auch die allgemeine Obhutspflicht des Mieters über die Mietsache.
Die 2007 überarbeitete "neue" Hausordnung - mit den Experten des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen entwickelt - regelt wie gehabt z.B. Ruhezeiten, Maßnahmen zur Sicherheit und die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und Spielplätzen, ist von uns aber an die heute gesellschaftlich anerkannten Verhaltensweisen angepasst und zugleich modern und verständlich formuliert worden.
Trotz aller Regeln: Verantwortungsbewusstsein, gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz bleiben auch in Zukunft die wichtigsten Garanten für ein verträgliches und angenehmes Zusammenleben in Ihrer "Trave"-Wohnung.
Interessiert? Die neue Hausordnung können Sie ganz bequem auf dieser Seite herunterladen.

