Kaufen und sanieren - Fördermöglichkeiten für private Bauherren
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Noch immer werden am Immobilienmarkt auch unsanierte Gebäude angeboten, die die Verwirklichung des Wunsches nach individuellen Wohnen und Arbeiten in der Lübecker Altstadt ermöglichen. Doch zwischen Erwerb und Einzug stehen neben einer Portion Geduld während der Sanierungsphase immer auch eine Reihe von finanziellen Fragen. Hier bietet Ihnen die »Trave« neben der fachlichen Betreuung auch weiterhin Mittel der Städtebauförderung zur Deckung von Finanzlücken bei aufwändigen Sanierungen an.
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1. Fördervoraussetzungen
Das Grundstück / Gebäude muss in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet in der Lübecker Altstadt liegen. Denkmalschutz ist keine Förderungsvoraussetzung.
Bei der Baumaßnahme muss es sich um eine echte Sanierung handeln, d.h. sämtliche Gewerke des Gebäudes werden nach dem aktuellen Stand der Bautechnik instandgesetzt bzw. modernisiert. Modernisierungen einzelner Teile von Gebäuden (z.B. nur Fassade) können nur in Ausnahmefällen gefördert werden.
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2. Fördermöglichkeiten
Die förderungsfähigen Gesamtkosten einer Sanierung können anteilig durch einen Zuschuss aus Städtebauförderungsmitteln finanziert werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den zum Bewillligungszeitpunkt zur Verfügung stehenden Mitteln. Ein grundsätzlicher Förderanspruch besteht aber nicht.
In der Regel werden die ersten 50 % der Fördermittel ausgezahlt, sobald die Eigenmittel zur Sanierung verbraucht sind. Weitere 40 % erhält der Fördermittelnehmer nach Rohbaufertigstellung. Nach Abrechnung der Kosten gegenüber der »Trave« und Bewilligung der Abrechnung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein kommen die restlichen 10 % zur Auszahlung.
Aufwendungen für unterlassene Instandsetzungen müssen vom Sanierungsaufwand abgezogen werden und sind nicht förderfähig. Ebenso sind die Kosten für den Erwerb eines Gebäudes oder die Innenausstattung nicht förderungsfähig. Für die Modernisierung gelten die Standards des sozialen Wohnungsbaus, darüber hinausgehende Baustandards sind selbstverständlich möglich, aber ebenfalls leider nicht förderungsfähig.
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3. Ablauf des Verfahrens - Unterstützung durch die »Trave« als Sanierungsträger
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Als Bauherr/in suchen Sie sich einen Architekten, mit dem Sie die Sanierung durchführen möchten.
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Sie nehmen möglichst frühzeitig Kontakt zur »Trave« auf und besprechen mit unseren Mitarbeitern Ihre Sanierungsabsichten und die geplante Finanzierung der Baukosten.
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Der von Ihnen beauftragte Architekt/in erstellt ein ausführliches Modernisierungsgutachten. Der förmliche Aufbau des Gutachtens ist rechtzeitig mit der »Trave« abzusprechen.
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Die »Trave« prüft das Modernisierungsgutachten und beantragt für Sie die Fördermittel bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
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Die Sanierungsarbeiten müssen nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) und den Städtebauförderungsrichtlinien ausgeschrieben werden. Mit dem Bau dürfen Sie erst dann beginnen, wenn die Bewilligung der Investitionsbank Schleswig-Holstein vorliegt.
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Sie schließen mit der »Trave« einen Modernisierungsvertrag, in dem die Gewährung der Fördermittel sowie die Bedingungen geregelt werden.
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Nach Abschluss der Baumaßnahme müssen der »Trave« sämtliche Rechnungen zur Prüfung und Vorlage bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein übergeben werden. Erst danach wird die endgültige Fördermittelsumme berechnet und der Restbetrag ausgezahlt. |
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Sprechen Sie uns bei Fragen zum Förderverfahren rechtzeitig vor Beginn Ihrer geplanten Sanierung an, wir beraten Sie gern. |
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Ihre Ansprechpartner bei der »Trave« sind
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