Jeder Mieter mit einem geringen Einkommen ist berechtigt, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Zum 1.Oktober 2008 wurde das Wohngeld erhöht, außerdem werden bei der Berechnung des Anspruchs nun auch die Heizkosten berücksichtigt. Anträge sind an die Wohngeldstelle der Hansestadt Lübeck zu richten. Bitte beachten Sie: Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Informationen über Anträge sowie die aktuellen Einkommensgrenzen und Besonderheiten erhalten Sie bei der:
Wohngeldstelle der Hansestadt Lübeck
Kronsforder Allee 2 - 6
23560 Lübeck
A - Bud |
Tel. 0451 / 122 - 6414 |
Lb - O |
Tel. 0451 / 122 - 6450 | |||
| Bue - Ge | Tel. 0451 / 122 - 6415 | P - Schl | Tel. 0451 / 122 - 6452 | |||
| Gf - Ja | Tel. 0451 / 122 - 6419 | Schm - Tek | Tel. 0451 / 122 - 6453 | |||
| Jb - La | Tel. 0451 / 122 - 6451 | Tel - Z | Tel. 0451 / 122 - 6456 | |||

