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WBS. Wissen Sie, was das ist?

Damit Sie die preisgünstigen Wohnungen mieten können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS.

Viele Wohnungen der TRAVE sind mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung finanziert. Doch wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein? Wir geben einen Überblick.

WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN – WAS? ICH?

Sie suchen eine Wohnung bei der TRAVE? Vielen Lübeckern ist nicht klar, dass sie von den Vorteilen eines WBS profitieren könnten. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben.

WER BEKOMMT EINEN WBS?

Ein WBS ist einkommensabhängig, d. h., Ihr Haushaltseinkommen darf die im Wohnraumförderungsgesetz festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern liegt in Lübeck bei einem Netto-Jahreseinkommen von circa 40.000 Euro. Verdienen Sie weniger, dürfen Sie Wohnungen mieten, die über den sogenannten 1. Förderweg finanziert wurden. Auch Personen mit mittlerem Einkommen können für Wohnungen, die über den 2. Förderweg subventioniert worden sind, einen WBS bekommen. Dieselbe Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern darf hier über ein Netto-Jahreseinkommen von circa 47.520 Euro verfügen.

 Tipp: Sie können online überprüfen, ob Sie einen WBS bekommen können: www.wbs-rechner.de

WIE FUNKTIONIERT DAS MIT EINEM WBS IN LÜBECK?

Eine ausführliche Leistungsbeschreibung und die wichtigsten Informationen zum WBS in Lübeck finden Sie hier.

WO BEANTRAGE ICH EINEN WBS?

Einen Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck (Wohnungsvermittlung), Kronsforder Allee 2–6, 23560 Lübeck. Dort erhalten Sie ebenfalls die Auskunft, ob Sie die Voraussetzungen (z. B. Einkommenshöhe) für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins erfüllen.

 

 

 

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