Steht bei Ihnen ein Umzug oder Eigentümerwechsel an? Ab dem 06.06.2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die sowohl Mieter:innen, Eigentümer:innen, Vermieter:innen als auch Verwalter:innen betreffen.
Bislang konnte der Stromvertrag rückwirkend angemeldet oder übernommen werden – ab Juni 2025 ist dies nicht mehr möglich. Meldefristen für Umzüge und Leerstände ändern sich. So kann eine Ummeldung künftig nur noch für die Zukunft erfolgen und nicht mehr rückwirkend.
So melden Sie Ihren Umzug richtig:
1. Frühzeitige Ummeldung
Informieren Sie uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Einzugs- oder Auszugstermin über Ihr Umzugsvorhaben, um fristgerechte Ummeldungen sicherzustellen.
2. Frühzeitige Vorbereitung
Klären Sie Unklarheiten hinsichtlich der Meldedaten bei einem Umzug frühzeitig zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen.
3. Verantwortung für Energiekosten
Bei verspäteter Mitteilung könnten Sie weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Verbrauchsstelle verantwortlich sein – selbst,
wenn ein Nachfolger bereits eingezogen ist.
4 Zählerstände
Melden Sie Ihre Zählerstände zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe inklusive Übergabeprotokoll.
Immer in Ihrer Nähe.
Nutzen Sie das digitale Ummeldeformular der Stadtwerke Lübeck unter:
umzug.swhl.de bzw. www.swhl.de/service/umzug/bestandskunde/
Service-Center: Geniner Str. 80, 23560 Lübeck
Telefon:0800 0230 230
E-Mail:kundenservice@swhl.de
Text mit freunldicher Genehmigung der Stadtwerke Lübeck Gruppe mbH.