48 Jahre, 25 Sanierungsgebiete, 45 Altstadtblöcke, 166 Mio. Euro Städtebauförderungsmittel und 776 geförderte Maßnahmen sind jetzt auf 222 Seiten Abschlussbericht dokumentiert.
1971 trat das Städtebauförderungsgesetz in Kraft. Die Hansestadt Lübeck hat unverzüglich das Verfahren zur förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten eingeleitet. Die Bürgerschaft hat den gesamten Bereich der Lübecker Altstadt zum Untersuchungsgebiet erklärt und den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen am 27.1.1972 beschlossen und im selben Jahr drei Sanierungsgebiete förmlich festgelegt.
Seither wurden in den vergangenen knapp fünf Jahrzehnten rund 166 Mio. Euro Städtebauförderungsmittel eingesetzt, um auf der Lübecker Altstadtinsel in den jeweils förmlich festgelegten Sanierungsgebieten einzigartige Gebäude zu erhalten, städtebauliche Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen durchzuführen. Neben den privaten Investitionen kamen ergänzend hohe Summen anderer öffentlicher Fördergelder sowie Zuwendungen von Stiftungen ergänzt hinzu.
Seit April 1981 ist die Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH als Sanierungsträger für die Hansestadt Lübeck in der gesamten Altstadt tätig. 2020 wurden die letzten Maßnahmen des Programms „Sanierung und Entwicklung“ beendet. Einen Überblick über die städtebauliche Gesamtmaßnahme der Lübecker Altstadt finden Sie hier im Abschlussbericht zum Download.