Foto der historischen Salzspeicher in Lübeck in der Nähe des Holstentors.

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Hier finden Sie Antworten.

Häufige Fragen rund ums Mieten bei der TRAVE

Sie haben Fragen rund ums Mieten oder Wohnen bei der TRAVE? Auf dieser Seite finden Sie übersichtlich zusammengestellte Antworten auf die häufigsten Anliegen. Klicken Sie einfach auf eine Frage, um die passende Antwort einzublenden.

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann nutzen Sie gern unser Kontaktformular – wir helfen Ihnen persönlich weiter.

  • Ich bin bereits Mieterin oder Mieter und möchte eine andere Wohnung bei der TRAVE mieten. Welche Möglichkeiten gibt es?

    Wohnungstausch innerhalb der TRAVE

    Wenn Sie innerhalb unseres Wohnungsbestands umziehen möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Wohnungstauschantrag zu stellen. Dabei erfassen wir Ihre Wohnwünsche und starten gezielt die Suche nach einem passenden Angebot.

  • Was ist Wohngeld und steht es mir zu?

    Wohngeld – finanzielle Unterstützung für Mieterinnen und Mieter

    Wohngeld ist eine staatliche Leistung zur Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen. Ziel ist es, angemessenes und familiengerechtes Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen. Wohnen gilt als staatlich anerkanntes Grundbedürfnis – deshalb besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wohngeld wird als Mietzuschuss gewährt – für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers.

    Grundsätzlich kann jede Mieterin und jeder Mieter Wohngeld beantragen. Ob der Antrag bewilligt wird, hängt unter anderem vom Haushaltseinkommen und der Höhe der Mietkosten ab. Eine erste Einschätzung bietet der Wohngeldrechner .

    Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie als PDF-Download oder direkt über das Serviceportal der Hansestadt Lübeck .

  • Kann ich meine Wohnung untervermieten?

    Untervermietung – was Sie beachten sollten

    Unter Untervermietung versteht man die zeitweise oder teilweise Überlassung eines Teils der gemieteten Wohnung an eine dritte Person.

    Eine Untervermietung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter. Diese kann in bestimmten Fällen – zum Beispiel bei einer Überbelegung der Wohnung – abgelehnt werden.

    In der Regel wird für eine genehmigte Untervermietung ein monatlicher Zuschlag in Höhe von 5,– Euro erhoben.

  • Was muss ich bei einer Kündigung des Mietvertrages beachten?

    Kündigung Ihrer Wohnung – das sollten Sie wissen

    Eine Kündigung Ihres Mietvertrags muss immer schriftlich und eigenhändig unterschrieben erfolgen. Aus rechtlichen Gründen können wir Kündigungen per Fax oder E-Mail leider nicht akzeptieren.

    Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Für die Berechnung der Frist gilt der 3. Werktag eines Monats als Stichtag für den Zugang der Kündigung.

    Um eine vertragsgerechte Rückgabe sicherzustellen, empfehlen wir während der Kündigungsfrist eine Wohnungsüberprüfung durch unser Team. So lassen sich frühzeitig notwendige Maßnahmen besprechen.

    Nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt eine Wohnungsendabnahme. Dabei werden der Zustand der Wohnung sowie sämtliche Zählerstände dokumentiert und protokolliert.

  • Akzeptiert die TRAVE selbstgestellte Nachmieter?

    Hinweise zur Benennung von Nachmietenden

    Grundsätzlich besteht für Vermietende keine Verpflichtung, eine von den derzeitigen Mietenden vorgeschlagene Nachmieterin oder einen Nachmieter zu akzeptieren. Um allen Interessierten gleiche Chancen auf eine Wohnungsvergabe zu bieten, wird ein benannter Nachmietvorschlag nicht bevorzugt behandelt.

    Wenn sich mehrere Personen für eine Wohnung interessieren, nehmen wir mit den Bewerberinnen und Bewerbern Kontakt auf und prüfen die Eignung im Rahmen des üblichen Auswahlverfahrens. Die abschließende Entscheidung zur Vergabe treffen wir im Anschluss.

    Wir bemühen uns, den ausziehenden Mietenden zeitlich entgegenzukommen. Allerdings kann es durch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen vorkommen, dass ein direkter Übergang nicht möglich ist.

  • Was müssen Angehörige oder Erben bei Kündigung einer Wohnung im Todesfall beachten?

    Mietverhältnis im Erbfall – das sollten Sie wissen

    Wenn ein Mietverhältnis bei Todesfall nicht gekündigt wurde, treten Sie als Erbin oder Erbe automatisch mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein.

    Eine Kündigung der Wohnung ist in der Regel mit der vertraglich und gesetzlich vorgesehenen Frist möglich. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Ihrem zuständigen Kundenbetreuer in Verbindung.

  • Bis wann muss die Abrechnung der Betriebs-/Nebenkosten vorliegen?

    Betriebskostenabrechnung bei der TRAVE

    Die Abrechnungsperiode für Betriebskosten umfasst jeweils den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Kalenderjahres. Die Abrechnung muss den Mieterinnen und Mietern spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode vorliegen.

    Diese Frist gilt auch, wenn eine Wohnung während der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird. In der Regel verschickt die TRAVE die Abrechnungen bereits zur Jahresmitte des Folgejahres.

    Im Falle eines Auszugs werden die Nebenkosten anteilig bis zum Vertragsende berechnet.

  • Wo kann ich Strom und Heizung anmelden?

    Strom und Heizung – das ist zu beachten

    Strom und Heizung zählen zu den sogenannten warmen Nebenkosten. Für beide Bereiche schließen Mieterinnen und Mieter jeweils einen eigenständigen Vertrag mit dem jeweiligen Energieversorger ab – unabhängig von der TRAVE.

    Den Stromanbieter können Sie als Mieterin oder Mieter der TRAVE frei wählen und an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

    Die Heizungen in den meisten TRAVE-Wohnungen werden über Fernwärmeanlagen der Stadtwerke Lübeck betrieben. In diesen Fällen sind die Stadtwerke Lübeck der zuständige Ansprechpartner für den Abschluss des Wärmeliefervertrags.

  • Decken die in den Nebenkosten enthaltenen Versicherungen auch Schäden an meinem persönlichen Eigentum?

    Empfohlene Versicherungen für Mieterinnen und Mieter

    Bitte beachten Sie: Für Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum oder durch Sie verursachte Schäden sollten Sie unbedingt eine private Hausrat- sowie Haftpflichtversicherung abschließen.

    Die Gebäudeversicherung der TRAVE deckt ausschließlich Schäden an der Bausubstanz ab – nicht jedoch an Ihrem Hausrat oder durch Dritte verursachte Schäden innerhalb der Wohnung.

    Sprechen Sie daher rechtzeitig mit Ihrer Versicherung und sichern Sie sich individuell ab – für mehr Sicherheit im Alltag.

  • Bei welchen Problemen kann mir der Hauswart helfen?

    Ihre Hauswarte – schnell vor Ort erreichbar

    Unsere Hauswarte sind die ersten Ansprechpartner bei Schäden oder Mängeln in Ihrer Wohnung. Sie kümmern sich zudem um die Sauberkeit in unseren Wohn- und Grünanlagen und übernehmen Aufgaben der Verkehrssicherung.

    Damit Sie Ihren Hauswart schnell kontaktieren können, befinden sich unsere Hauswartbüros direkt in den Wohnquartieren. Sie sind montags von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 16:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Während dieser Zeiten erreichen Sie Ihre Hauswarte telefonisch oder persönlich vor Ort.

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  • Was mache ich, wenn der Hauswart keinen Dienst hat, ich aber eine dringende Reparatur melden muss?

    Schadensmeldung außerhalb der Hauswartsprechzeiten

    Außerhalb der Hauswartsprechzeiten erreichen Sie unseren telefonischen Kundenservice unter 0451 7 99 66 - 0.

    Alternativ können Sie Ihre Schadensmeldung auch bequem online über unsere Website www.TRAVE.de unter der Rubrik „Die TRAVE für Mieter“ einreichen.

    Sobald Ihre Schadensmeldung bei uns eingegangen ist, beauftragen wir umgehend eine qualifizierte Fachfirma. Diese setzt sich direkt mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Reparatur zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Schaden gegebenenfalls vorab begutachten.

    Für eine zügige Durchführung der Reparatur bitten wir Sie, der Fachfirma zum vereinbarten Termin Zugang zu Ihrer Wohnung zu ermöglichen.

  • An wen wende ich mich in Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten?

    Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten

    Bei dringenden Notfällen wie Wasserrohrbruch, Gasgeruch oder ähnlichen Situationen erreichen Sie uns auch außerhalb unserer regulären Geschäftszeiten telefonisch. In diesen Fällen nimmt das Lübecker Wachunternehmen Ihren Anruf entgegen und leitet umgehend alle notwendigen Schritte zur Schadensbehebung ein.

    Notdienst – Lübecker Wachunternehmen
    Telefon:  0451 7 99 66 - 333 

  • Was mache ich, wenn ich meine Miete einmal nicht zahlen kann?

    Unterstützung bei Mietzahlungsschwierigkeiten

    Sollten Sie unerwartet in eine finanzielle Notlage geraten und Ihre Miete einmal nicht fristgerecht zahlen können, nehmen Sie bitte sofort Kontakt zu uns auf. Gemeinsam suchen wir nach einer passenden Lösung.

    Die TRAVE steht Ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite: Unsere Wohn- und Sozialberatung unterstützt Sie dabei, individuell abgestimmte Wege zur Begleichung offener Mietrückstände zu finden – vertrauensvoll und lösungsorientiert.

  • Gibt es spezielle Ruhezeiten zu beachten?

    Hausordnung und Ruhezeiten – für ein gutes Miteinander

    Ein respektvolles Miteinander in der Nachbarschaft gelingt nur, wenn sich alle an die geltende Hausordnung und die Ruhezeiten halten. Lärm beeinträchtigt das Wohlbefinden aller Hausbewohnerinnen und Hausbewohner.

    Wenn Sie sich durch das Verhalten Ihrer Nachbarschaft gestört fühlen, dokumentieren Sie die Vorfälle bitte mit Angabe von Zeit, Art und Dauer. Nutzen Sie hierfür unser entsprechendes Formular und lassen Sie es aus Beweisgründen idealerweise von einer weiteren Nachbarin oder einem Nachbarn gegenzeichnen. Reichen Sie die ausgefüllte Beschwerde anschließend bei uns ein – wir prüfen den Sachverhalt und leiten bei Bedarf geeignete Maßnahmen ein.

    Die TRAVE bittet alle Mieterinnen und Mieter, die allgemeinen Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 7:00 Uhr einzuhalten. Vermeiden Sie zu jeder Tageszeit eine übermäßige Lärmentwicklung. Bitte betreiben Sie Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspüler nicht über 22:00 Uhr hinaus und stellen Sie Ihre Mediengeräte dauerhaft auf Zimmerlautstärke ein.

    Unsere vollständige Hausordnung finden Sie hier zum Download .

  • Muss Tierhaltung genehmigt werden?

    Haustierhaltung bei der TRAVE – was Sie wissen sollten

    Die Haltung von Kleintieren – wie Fischen, Hamstern oder Vögeln – ist gestattet und nicht genehmigungspflichtig.

    Bei größeren Tieren, insbesondere Hunden und Katzen, ist vor der Anschaffung eine Genehmigung durch die TRAVE erforderlich. Hunde mit auffälligem oder potenziell gefährlichem Verhalten (z. B. bei Verdacht auf individuelle Gefährlichkeit) werden grundsätzlich nicht genehmigt.

    Unabhängig vom Tier gilt: Die Haltung darf nicht zu Belästigungen führen – etwa durch Geruch, Schmutz oder Lärm. Sollte dies doch der Fall sein, kann eine bereits erteilte Genehmigung widerrufen werden.

    Das Formular zur Beantragung der Haustierhaltung finden Sie hier zum Download .

  • Kann ich Um- oder Einbauten in meiner Mietwohnung vornehmen?

    Ein- und Umbauten in Ihrer Wohnung – was Sie beachten müssen

    Sie möchten bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung vornehmen – etwa das Verlegen von Laminat, das Fliesen von Boden- oder Wandflächen, den Einbau einer Küche, das Aufstellen zusätzlicher Wände oder das Anbringen einer Markise? Solche Maßnahmen bedürfen vorab einer schriftlichen Genehmigung durch die TRAVE.

    Reichen Sie bitte Ihren Antrag rechtzeitig ein – erst nach fachlicher und technischer Prüfung erhalten Sie eine Genehmigung oder ggf. eine Ablehnung.

    Bitte beachten Sie: Alle Veränderungen müssen bei Beendigung des Mietverhältnisses in der Regel fachgerecht und auf eigene Kosten zurückgebaut werden. Für etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit den Umbauten entstehen, haften Sie selbst.

    Das notwendige Antragsformular für Ein- und Umbauten steht Ihnen hier zum Download bereit.

  • Darf ich eine Parabolantenne anbringen?

    TV-Empfang in TRAVE-Wohnungen

    Der Großteil unserer Wohnungen ist an das Breitbandkabelnetz angeschlossen und ermöglicht den Empfang einer Vielzahl an Fernsehprogrammen.

    Weitere – auch fremdsprachige Programme – können Sie mithilfe von Set-Top-Boxen (Decodern) oder über das Internet empfangen.

    Die Montage von Parabolantennen ist grundsätzlich nicht gestattet. Sie beeinträchtigen das äußere Erscheinungsbild unserer Gebäude und können Schäden an der Bausubstanz verursachen.

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