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Mietzahlungen in Zeiten der Coronakrise

Was passiert, wenn Sie durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten?

Die Corona-Krise hat unser aller Leben in den letzten Wochen stark verändert. Viele Menschen sind erkrankt, die sozialen Kontakte sind - zumindest physisch - stark eingeschränkt, viele sind von Kurzarbeit oder Einnahmeausfällen betroffen.

Die Coronakrise hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Dennoch bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Miete sowie von Neben- und Heizkosten grundsätzlich bestehen. Vermieter können nur so Ihre Ausgaben für die Instandhaltung der Wohnungen und Gebäude, Finanzierungszinsen, Personal, Auslagen für Strom, Wärme, Wasser, Reinigung, Grünpflege bezahlen.

Sie sind betroffen?


Was aber, wenn die Mietzahlung vorübergehend nicht in voller Höhe möglich ist und dadurch Rückstände auflaufen? Für diesen Fall hat der Bund das Mietrecht vorübergehend geändert und bis Juni 2022 ausgeschlossen, dass wegen Mietrückständen, die im Zeitraum April bis Juni 2020 entstehen, gekündigt werden kann. Betroffene Mieter müssen aber nachweisen, dass die Mietzahlung aufgrund der Coronakrise und damit verbundenen fehlenden finanziellen Mitteln nicht möglich ist.

Als Nachweis dienen:

  • Nachweis der Antragstellung bzw. die Bescheinigung über die Gewährung staatlicher  Leistungen
  • Bescheinigungen des Arbeitgebers
  • andere Nachweise über das Einkommen bzw. über den Verdienstausfall
  • Versicherung an Eides statt

Es stehen momentan verschiedene staatliche Hilfen, wie Wohngeld und Grundsicherung zur Verfügung. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese in Anspruch nehmen können. Hier finden Sie wichtige Informationen.

Wir lassen Sie nicht allein.


Wenn Sie absehen sollten, dass Sie trotz der staatliche Hilfen kommende Mieten nicht vollständig zahlen können, sprechen Sie uns bitte aktiv und rechtzeitig darauf an. Wenden Sie sich dazu an Ihren Kundenbetreuer oder Ihre Kundenbetreuerin. Wir teilen Ihnen dann mit, welche notwendigen Nachweise wir im Einzelfall von Ihnen benötigen und wie eine Stundung und eine spätere individuelle Ratenzahlungsvereinbarung aussehen kann. Prüfen Sie bitte auch, ob Sie Wohngeld oder Grundsicherung beantragen können. Denn Kosten der Unterkunft und das Wohngeld müssen nicht zurückgezahlt werden.

Wir werden intensiv daran arbeiten, dass bei der TRAVE niemand aufgrund der Coronakrise seine Wohnung verlieren muss. Bitte unterstützen Sie uns dabei durch Ihre Mitwirkung!

 

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